Da geh ich zu großen Teilen mit:
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Ich weiß nicht.
Da zählt einer die Schutzbereiche auf, bringt zu jedem das Beispiel eines angeblichen Eingriffs (noch dazu weitgehend monothematisch), und glaubt, dass damit jeweils eine Grundrechtsverletzung bewiesen wäre.
Es ist ja schön, dass der Maschinist (der auf seinem Blog entgegen Art. 5 I GG keine Kommentare zulässt 😉 ) am Gymnasium die Grundrechte gelernt hat. Aber das ersetzt nicht die Kenntnis des Verfassungsrechts mit praktischer Konkordanz und eben auch der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers.
Mag sein. Ich finde allerdings, dass sich der Staat bei der Einschätzungsprärogative und der praktischen Konkordanz ziemlich viele Freiheiten (no pun inteded) zu Lasten des Bürgers herausgenommen hat.
Und dass lässt für zukünftige Staat-Bürger-Verhältnis ungutes ahnen.
Ist aber ein guter Pun! 😉