Ein Jahr vor der endgültigen Verjährung ist im Zusammenhang mit der von einer unbekannten Gruppierung in Belgien begangenen Mordserie mit 28 Toten am vergangenen Wochenende ein Mann verhaftet und in Untersuchungshaft genommen worden.
Es handelt sich um den heute 68 Jahre alten Jean-Marie Tinck. Der bereits wegen eines Tötungsdelikts im Jahr 1991 zu einer 8-jährigen Freiheitsstrafe verurteilte Mann hatte zu Beginn dieses Jahres einem französischen Staatsbürger seine angebliche Beteiligung an den Taten in den Jahren 1982 bis 1985 offenbart.
Der ständige Ermittlerstab in Charleroi hat sich mehrere Monate Zeit gelassen, bevor er sich zum Zugriff entschlossen hat. Mehrere Elemente haben den Verdacht gegen den Beschuldigten bestärkt.
Nachdem im Jahr 1997 Phantombilder der Täter veröffentlicht wurden, haben drei Personen unabhängig voneinander im Phantombild mit der Nummer 17 den Beschuldigten erkannt. Seinerzeit wurde er von den Ermittlern befragt, der Tatverdacht konnte jedoch damals gegen ihn nicht erhärtet werden. Die Möglichkeiten zur Überführung der Täter mittels einer DNA-Analyse waren zur damaligen Zeit noch sehr eingeschränkt und kaum verbreitet.
Der Beschuldigte ist nach Berichten wegen mehrerer Gewaltdelikte vorbestraft. Im Jahr 1991 hat der Beschuldigte im Streit einen Kneipier erstochen, weil er nicht damit einverstanden war, dass dieser Araber in seiner Gaststätte bewirtete. Für diese Tat hat der Beschuldigte, der von Beruf angeblich Matrose war, eine mehrjährige Gefängnisstrafe verbüßt. Nach bisher unbestätigten Berichten wurde an einer der in bei dem blutigen Raub in Temse erbeuteten Schußwesten DNA-Material des Beschuldigten gesichert. Die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen stehen indes noch aus.
Die Ermittlungsakten aus dem Jahr 1991 und 1997 wurden jedoch zwischenzeitlich nach der gesetzlichen Höchstfrist vollständig vernichtet. Auch zwei der Zeugen, die den Mann 1997 erkannt hatten, sind mittlerweile verstorben.
Die Opfer und Hinterbliebenen, die seit Jahren für eine Verlängerung der Verjährungsfrist kämpfen, damit die Taten doch noch eines Tages gesühnt werden können, sind nach der Verhaftung skeptisch. Zu oft haben sich sichere Ermittlungsansätze im Nachhinein als falsch herausgestellt.
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