Die Hoffnung der belgischen Polizei, eine dreißig Jahre zurückliegende Serie gewalttätiger Überfälle auf Supermärkte mit 28 Toten aufklären zu können, hat sich wieder zerschlagen.
Der Beschuldigte Jean-Marie Tinck, 68, genannt „der Seemann“, ist wieder aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der Mann war der letzte Strohhalm, an den sich die Ermittler knapp ein Jahr vor der endgültigen Verjährung der Taten geklammert hatten. Dabei hatte sich die Sache gut angelassen. Nachdem Tinck einem bekannten gegebnüber behauptet hatte, Mitglied der „Killerbande von Brabant“ gewesen zu sein und auch Kinder getötet zu haben, griff die Polizei zu. Bei der Verhaftung trug Tinck dieselbe Seemannswollmütze wie der Täter auf dem Phantombild Nr. 17 auf dem Fahndungsaufruf der Polizei.
Konkret werfen die Ermittler ihm vor, der Mann zu sein, der am 10. Mai 1982 unter Waffengewalt einen Austin Allegro in Brüssel geraubt zu haben. Dieses Fahrzeug war Tatmittel für den Diebstahl eines weiteren Autos, eines VW Santana, mit dem gewaltsame Überfälle begangen wurden. Der VW Santana wurde am 30. September 1982 ausgebrannt in einem kleinen Wald in der südlichen Brüsseler Agglomeration im Stadteil Uccle gefunden, dem damaligen Wohnort Tincks.
Die Ermittler verdächtigen ihn außerdem aktiver Mittäter an der ersten Welle der Angriffe zwischen 1982 und 1983 gewesen zu sein und in der zweiten Welle 1985 als Fahrer der Bande Beihilfe geleistet zu haben.
Seltsamer Zufall: bereits im Jahr 1997 wurde Tinck aufgrund des Phantombilds von drei unterschiedlichen Zeugen als Täter wiedererkannt und deswegen von der Polizei verhört.
Die damaligen DNA-Analysen waren jedoch zu ungenau, um ihn eine Tatbeteiligung nachzuweisen. Aktuelle DNA-Analysen haben im Juli jedoch erneut keine konkreten Ergebnisse erbracht ebenso wenig wie die gründliche Überprüfung seines Umfelds im Hinblick auf Verbindungen zu den Tätern. Auch ein Lügendetektortest, dem Tinck sich unterzogen hatte, verlief unauffällig.
Zwar hat er im Lauf des Ermittlungsverfahrens zugegeben, mit seiner Beteiligung an den Morden geprahlt zu haben, jedoch nur um sich wichtig und interessant zu machen. Alle Details habe er sich ausgedacht.
Die vorhandenen Elemente reichen als Beweise nicht aus und rechtfertigten eine Fortdauer der Untersuchungshaft nicht, weswegen er auf freien Fuß gesetzt wurde.
Es bleibt der ambivalente Eindruck, dass der Mann mehr weiß, als er zugibt.
Unterdessen laufen Bestrebungen im belgischen Parlament, die Verjährungsfrist um weitere zehn Jahre zu verlängern. Nach gegenwärtiger Rechtslage können die Taten nach dem 10. November 2015 nicht mehr verfolgt und die Täter nicht mehr bestraft werden.
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